Organisatorisches

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Haus- & Hofregeln

Schulordnung

Nutzungsordnung „Smartphones“

Soccerplartzregeln

  • Wir spielen nach geltenden Fußballregeln, aber ohne Abseits, ohne Einwurf, ohne Ecke, ohne Aus; nach einem Tor gibt der Torwart den Abschlag. Es gelten nur Tore, die mit dem Schulball geschossen werden.
  • Pro Spielzeit dürfen 7 plus 1 Kind spielen. Die Teilnehmer werden in den KlAG-Stunden der Klassen ausgewählt.
  • Eine Spielzeit in der Woche ist Mädchenspielzeit.
  • Während des Spielens wird nicht gegessen und getrunken. Keine Bonbons und kein Kaugummi auf dem Kunstrasenplatz.
  • Verletzende (Schmuck) oder gefährdete Gegenstände (Handys, Schlüssel) haben nichts auf dem Spielfeld zu suchen.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht in an der GEHW erfolgt, wenn möglich, in Doppelstunden. Dienstage und Freitage sind für die Sekundarstufe I Halbtage (Tage ohne Nachmittagsunterricht), für die Sekundarstufe I endet der Unterricht an Langtagen  nach der neunten Stunde. An beiden Standorten gilt das gleiche Stundenraster.

Stundenraster  (normal)

1. Stunde 8.10 Uhr bis 8.55 Uhr
2. Stunde 8.55 Uhr bis 9.40 Uhr

Pause 20 min

3. Stunde 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr
4. Stunde 10.45 Uhr bis 11.30 Uhr

Pause 15 min

5. Stunde 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr
6. Stunde 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr

7. Stunde Mittagspause bis 14.05 Uhr

8. Stunde 14.05 Uhr bis 14.50 Uhr
9. Stunde 14. 50 Uhr bis 15.35 Uhr
10. Stunde 15.35 Uhr bis 16.20 Uhr*

* nur Sekundarstufe 2

Stundenraster (Kurzstunden)

1. Stunde 8.10 Uhr bis 8.40Uhr
2. Stunde 8.40 Uhr bis 9.10 Uhr

Pause 20 min

3. Stunde 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr
4. Stunde 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr

Pause 15 min

5. Stunde 10.45 Uhr bis 11.15 Uhr
6. Stunde 11.15 Uhr bis 11.45 Uhr

7. Stunde Mittagspause bis 12.15 Uhr

8. Stunde 12.15 Uhr bis 12.45 Uhr
9. Stunde 12. 45 Uhr bis 13.15 Uhr
10. Stunde 13.15 Uhr bis 13.45 Uhr*

* nur Sekundarstufe 2

Krankmeldungen

Bitte rufen Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes morgens vor Schulbeginn im Sekretariat der Schule an, um Ihr Kind krank zu melden oder schreiben Sie eine Mail an: sekretariat@gehennefwest.de.

Die schriftliche Entschuldigung wird dann zeithah (innerhalb einer Woche) im Logbuch Ihres Kindes (Schulplaner) eingetragen und von Ihnen unterschrieben. Sollte die Krankheit länger andauern sowie vor oder nach Ferientagen liegen kann das Tutorenteam ein ärtztliche Bescheinigung verlangen, damit diese Stunden entschuldigt werden können. Diese Regelung gilt nicht, wenn eine Klassenarbeit oder Klausur am Tag des Versäunnisses geschrieben wird. Hier ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Fehlzeiten, die durch Arztbesuche, Familienfeiern oder nichtschulischen Aktivitäten entstehen oder nicht länger als einen Tag dauern sind im Voraus beim Tutorenteam anzumelden. Grundsätzlich sollen sie so geplant werden, dass möglichst keine Fehlzeiten entstehen. Kuren, längere Sportevents usw. müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Gleiches gilt, wenn die Fehlzeit unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt. Eine „einfache Entschuldigung“ bei den Klassenlehrern reicht nicht aus.

Gegebenenfalls können auch individuelle Regelungen im Rahmen einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz festgelegt werden.

Berulaubungen

Beurlaubungen, die nicht einen Tag überschreiten, dürfen von der Klassenleitung ein Mal pro Quartal genehmigt werden. Ist diese Beurlaubung  öfter als ein Mal pro Quartal, dauert länger als einen Tag oder liegt der Zeitpunkt der Beurlaubung unmittelbar vor oder nach einem unterrichtsfreien Tag,  so ist ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen.  Für die Sekundarstufe II gibt es über Teams ein gesondertes Formular!

Formulare

Bildung und Teilhabe (BuT) sowie weitere Formulare für unterschiedliche Zwecke. Weitere Formulare, die für die Sekundarstufe II gelten, lassen sich hier finden.


Hauptantrag

BuT A

BuT B

BuT C

BuT D

BuT E

Office 365 Lizenz

Bücher im Eigenanteil

Schülerticket

 

Formulare für die Sekundarstufe II  sind hier verfügbar.